BaFin erleichtert die Einreichung von Prüfungsberichten nach der KAPrüfbV
Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 16. April 2020
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht führt eine weitere Erleichterung bei der Einreichung der Prüfungsberichte zu den Investmentvermögen und zu den Kapitalverwaltungsgesellschaften ein. Das berichtet die WPK.
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Quelle: www.datev.de