BaFin: Prüfer können vorerst von Vor-Ort-Prüfungen absehen
Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 19. März 2020
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schafft aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie temporär die Möglichkeit, von Vor-Ort-Prüfungen abzusehen. Mögliche Fristverstöße werden in diesen Fällen von der BaFin nicht verfolgt. Das berichtet die WPK.
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Quelle: www.datev.de