Bekämpfung der Geldwäsche – Anordnungen der WPK zu den internen Sicherungsmaßnahmen sowie zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 6. Oktober 2017

Die WPK hat ihre Anordnungen zu den internen Sicherungsmaßnahmen sowie zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten an das am 26. Juni 2017 in Kraft getretene, neu gefasste Geldwäschegesetz angepasst.

Weitere Informationen: Bekämpfung der Geldwäsche – Anordnungen der WPK zu den internen Sicherungsmaßnahmen sowie zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

Quelle: www.datev.de

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