Bekämpfung der Geldwäsche – Nach Einigung im Trilog: Beschluss des Europäischen Parlaments zum Vorschlag für eine Fünfte Geldwäscherichtlinie
Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 7. Mai 2018
Nach Abschluss des Trilogs im Dezember 2017 hat das Europäische Parlament am 19. April 2018 über die Änderungsrichtlinie zur aktuell geltenden Vierten Geldwäscherichtlinie (sog. Fünfte Geldwäscherichtlinie*) in erster Lesung Beschluss gefasst. Der Standpunkt des Parlaments wurde dem Rat zur Beschlussfassung (und daneben der Kommission und den nationalen Parlamenten) übermittelt. Die WPK berichtet.
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Quelle: www.datev.de