Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung: FIU wird beim Zoll angesiedelt

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 20. Juni 2017

Voraussichtlich am 26. Juni 2017 wird das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft treten. Die Financial Intelligence Unit (FIU) wird vom Bundeskriminalamt in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen verlagert. Die künftige FIU wird innerhalb der Generalzolldirektion beim Zollkriminalamt angesiedelt (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, §§ 27 ff. GwG-neu). Das berichtet die WPK.

Weitere Informationen: Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung: FIU wird beim Zoll angesiedelt

Quelle: www.datev.de

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