Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung: FIU wird beim Zoll angesiedelt

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 20. Juni 2017

Voraussichtlich am 26. Juni 2017 wird das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft treten. Die Financial Intelligence Unit (FIU) wird vom Bundeskriminalamt in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen verlagert. Die künftige FIU wird innerhalb der Generalzolldirektion beim Zollkriminalamt angesiedelt (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, §§ 27 ff. GwG-neu). Das berichtet die WPK.

Weitere Informationen: Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung: FIU wird beim Zoll angesiedelt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden . . . ...

Um die Aktualität des Bestands an steuerlichen BMF-Schreiben zu gewährleisten, wird . . . ... [weiterlesen]

Zinsschranke (§ 4h Einkommensteuergesetz (EStG) – . . . ...

Das BMF veröffentlicht ein Schreiben zur Zinsschranke (§ 4h EStG; . . . ... [weiterlesen]

Archiv