Beratungskostenförderung des BMWi für KMU auch bei WP/vBP mit weniger als 50 % Gesamtumsatz aus Unternehmensberatung

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 16. April 2020

Seit dem 3. April 2020 fördert das BMWi Beratungen für von der aktuellen Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Für WP/vBP gibt es ein vereinfachtes Nachweisverfahren. Darauf weist die WPK hin.

Weitere Informationen: Beratungskostenförderung des BMWi für KMU auch bei WP/vBP mit weniger als 50 % Gesamtumsatz aus Unternehmensberatung

Quelle: www.datev.de

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