Coronavirus: BfJ schafft Erleichterungen für Unternehmen – Offenlegungsfrist nach § 325 HGB
Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 14. April 2020
Das Bundesamt für Justiz hat mehrere entlastende Maßnahmen zugunsten derjenigen Unternehmen beschlossen, die ihre Jahresabschlüsse bisher nicht fristgerecht einreichen konnten. Das berichtet die WPK.
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Quelle: www.datev.de