Coronavirus: BfJ schafft Erleichterungen für Unternehmen – Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 14. April 2020

Das Bundesamt für Justiz hat mehrere entlastende Maßnahmen zugunsten derjenigen Unternehmen beschlossen, die ihre Jahresabschlüsse bisher nicht fristgerecht einreichen konnten. Das berichtet die WPK.

Weitere Informationen: Coronavirus: BfJ schafft Erleichterungen für Unternehmen – Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH: Missbräuchliche Inanspruchnahme eines abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs . . .

Der BFH hatte zur Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SARL . . . ... [weiterlesen]

BFH: Parallelimporte von (Original-)Arzneimitteln können zu . . . ...

Der BFH hat entschieden, dass mit Blick auf sog. Parallelimporte . . . ... [weiterlesen]

Archiv