Coronavirus: Vorstand der WPK äußert sich zur Fortbildungsverpflichtung im Jahr 2020

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 1. Juli 2020

Angesichts der Corona-Pandemie hat sich der Vorstand der WPK mit der Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung nach § 5 BS WP/vBP im Jahr 2020 beschäftigt.

Weitere Informationen: Coronavirus: Vorstand der WPK äußert sich zur Fortbildungsverpflichtung im Jahr 2020

Quelle: www.datev.de

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