Coronavirus: WPK regt unbürokratischen Umgang mit Verstößen gegen Offenlegungspflichten nach § 325 HGB an
Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 26. März 2020
Die WPK hat das Bundesamt für Justiz und dem Bundesjustizministerium gebeten, mit Fristversäumnissen bei Offenlegungsfristen unbürokratisch umzugehen.
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Quelle: www.datev.de