De-Mail für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr
Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 17. Januar 2018
WP/vBP sind seit dem 1. Januar 2018 dem Grunde nach verpflichtet, im elektronischen Rechtsverkehr Empfangsbereitschaft auf einem sicheren Übermittlungsweg herzustellen. Darauf weist die WPK hin.
Weitere Informationen: De-Mail für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr
Quelle: www.datev.de