DRS 26 Assoziierte Unternehmen und DRS 27 Anteilmäßige Konsolidierung verabschiedet

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 24. Juli 2018

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 26 Assoziierte Unternehmen (DRS 26) und den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 27 Anteilmäßige Konsolidierung (DRS 27) verabschiedet. Damit werden die inhaltlichen Wechselwirkungen mit dem im Jahr 2015 verabschiedeten und der aktuellen Gesetzeslage entsprechenden DRS 23 Kapitalkonsolidierung berücksichtigt. Das berichtet die WPK.

Weitere Informationen: DRS 26 Assoziierte Unternehmen und DRS 27 Anteilmäßige Konsolidierung verabschiedet

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

5.000 Euro Entschädigung für Facebook-Nutzer wegen . . . ...

In der gegen Meta Platforms Ireland betriebenen Klage hat die . . . ... [weiterlesen]

Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni . . . ...

Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit . . . ... [weiterlesen]

Archiv