DRSC: DRS 28 Segmentberichterstattung verabschiedet

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 4. Juni 2020

Am 12.05.2020 verabschiedete das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) den Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 28 (DRS 28), der erstmals für nach dem 31. Dezember 2020 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden ist. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Das berichtet die WPK.

Weitere Informationen: DRSC: DRS 28 Segmentberichterstattung verabschiedet

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bei Startups gehen die Entwicklungen weit . . . ...

Die konjunkturelle Lage trifft Startups in Deutschland lt. Bitkom höchst . . . ... [weiterlesen]

Zum Streitwert der Anfechtung eines Gewinnfeststellungsbescheids, . . . ...

Bei der Ermittlung des Streitwerts einer Anfechtungsklage ist wegen einer . . . ... [weiterlesen]

Archiv