DSGVO anzuwenden ab 25. Mai 2018 – neue datenschutzrechtliche Anforderungen gelten auch für WP/vBP

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 18. April 2018

Die Frist zur Anwendung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung rückt näher: der 25. Mai 2018 ist der Stichtag. Die damit verbundenen neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen, die für alle Bürger und Unternehmen gleichermaßen gelten, werden dann auch für WP/vBP verbindlich.

Weitere Informationen: DSGVO anzuwenden ab 25. Mai 2018 – neue datenschutzrechtliche Anforderungen gelten auch für WP/vBP

Quelle: www.datev.de

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