Durchführung einer Qualitätskontrolle ohne gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB?

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 7. August 2017

Eine Pflicht zur Durchführung einer Qualitätskontrolle besteht nur, wenn gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchgeführt werden. In ihrem Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG hat die Kommission für Qualitätskontrolle beschrieben, welche Prüfungen konkret darunter fallen. Darauf weist die WPK hin.

Weitere Informationen: Durchführung einer Qualitätskontrolle ohne gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB?

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion . . .

Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 . . . ... [weiterlesen]

Grundbesitzbewertung: Anwendung der Vorschriften für die . . . ...

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden Vorschriften des Bewertungsgesetzes angepasst. Infolge . . . ... [weiterlesen]

Rücktritt von Kreuzfahrt wegen Corona-Pandemie . . .

Kann ein Reisender von einer während der Corona-Pandemie gebuchten Kreuzfahrt . . . ... [weiterlesen]

Archiv