Entwurf einer Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien)

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 31. August 2020

Die Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich soll in Kürze durch das BMF im Einvernehmen mit dem BMJV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das BMF hat der WPK bereits jetzt den weitgehend finalisierten Verordnungstext in einer vorläufigen Fassung übersandt.

Weitere Informationen: Entwurf einer Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien)

Quelle: www.datev.de

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