Erklärung des WP (oder StB) als „sachverständiger Dritter“ im Rahmen der Beantragung eines Soforthilfe-Darlehens bei der Sächsischen Aufbaubank

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 28. April 2020

Im Rahmen der Beantragung eines Soforthilfe-Darlehens bei der Sächsischen Aufbaubank muss der antragstellende Unternehmer eine Erklärung eines „sachverständigen Dritten“ – eines WP oder StB – beifügen, wenn der Jahresumsatz mehr als eine Million Euro beträgt. Die WPK hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die vom WP oder StB als dem „sachverständigen Dritten“ abzugebende Erklärung angepasst wurde.

Weitere Informationen: Erklärung des WP (oder StB) als „sachverständiger Dritter“ im Rahmen der Beantragung eines Soforthilfe-Darlehens bei der Sächsischen Aufbaubank

Quelle: www.datev.de

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