Erleichterung bei der Einreichung von Berichten zu Investmentvermögen nach der KARBV und der KAPrüfbV

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 6. September 2018

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert, dass Jahres-, Halbjahres- und Zwischenberichte sowie Prüfberichte zu Investmentvermögen ab sofort nicht mehr in zweifacher Ausfertigung zu übermitteln sind. Darauf weist die WPK hin.

Weitere Informationen: Erleichterung bei der Einreichung von Berichten zu Investmentvermögen nach der KARBV und der KAPrüfbV

Quelle: www.datev.de

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