Erneuerbare Energien: Ausschreibungen funktionieren

Kategorie: Wirtschaft | 1. Juni 2017

Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht vor, dass Windräder, Solar‑ und Biomasseanlagen künftig nur noch dann staatliche Förderung erhalten, wenn der Anlagenbetreiber zuvor bei einer Ausschreibung den Zuschlag erhalten hat. Der DIHK hält dies für richtig: Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass sich auf diesem Weg die Förderkosten deutlich senken ließen – bei hohen Realisierungsraten und auch ohne eine Diskriminierung kleinerer Akteure.

Weitere Informationen: Erneuerbare Energien: Ausschreibungen funktionieren

Quelle: www.datev.de

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