Erneuerbare Energien: Ausschreibungen funktionieren

Kategorie: Wirtschaft | 1. Juni 2017

Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht vor, dass Windräder, Solar‑ und Biomasseanlagen künftig nur noch dann staatliche Förderung erhalten, wenn der Anlagenbetreiber zuvor bei einer Ausschreibung den Zuschlag erhalten hat. Der DIHK hält dies für richtig: Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass sich auf diesem Weg die Förderkosten deutlich senken ließen – bei hohen Realisierungsraten und auch ohne eine Diskriminierung kleinerer Akteure.

Weitere Informationen: Erneuerbare Energien: Ausschreibungen funktionieren

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im Juni 2025 voraussichtlich +2,0 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juni 2025 voraussichtlich +2,0 . . . ... [weiterlesen]

Drei Packungen Mehl statt eines Laptops: . . . ...

Ein Münchner verklagte einen Paketdienstleister auf Schadensersatz, nachdem er ein . . . ... [weiterlesen]

Archiv