Erstmalige Erstellung eines Entgelttransparenzberichts

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 22. März 2018

Im Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG) in Kraft getreten. Nach § 25 Abs. 2 EntgTranspG ist der Bericht erstmals im Jahr 2018 zu erstellen. Darauf weist die WPK hin.

Weitere Informationen: Erstmalige Erstellung eines Entgelttransparenzberichts

Quelle: www.datev.de

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