Hinweis zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle ergänzt

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 3. August 2017

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat am 17. Juli 2017 beschlossen, ihren Hinweis zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle (Punkt F. Qualitätskontrollen bei Praxen, die auch Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB prüfen, sog. „gemischte Praxen“) um eine Fußnote zu ergänzen. Das berichtet die WPK.

Weitere Informationen: Hinweis zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle ergänzt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im Oktober 2024 voraussichtlich +2,0 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Oktober 2024 voraussichtlich +2,0 . . . ... [weiterlesen]

Was ändert sich im November 2024? . . .

Die Bundesregierung hat einen Überblick über die Neuregelungen ab November . . . ... [weiterlesen]

Archiv