Hinweis zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle ergänzt
Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 3. August 2017
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat am 17. Juli 2017 beschlossen, ihren Hinweis zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle (Punkt F. Qualitätskontrollen bei Praxen, die auch Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB prüfen, sog. „gemischte Praxen“) um eine Fußnote zu ergänzen. Das berichtet die WPK.
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Quelle: www.datev.de