IDW: Neu gefasster Praxishinweis zur Geldwäscheprävention in der WP-Praxis veröffentlicht

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 18. Juli 2018

Mit Blick auf die Änderung des Geldwäschegesetzes im vergangenen Jahr hat das IDW seinen Praxishinweis Nr. 2/2012 neu gefasst. Darauf weist die WPK hin.

Weitere Informationen: IDW: Neu gefasster Praxishinweis zur Geldwäscheprävention in der WP-Praxis veröffentlicht

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen . . . ...

Nach dem BGH-Beschluss VIII ZR 143/24 vom 25.02.2025 zu den . . . ... [weiterlesen]

Jahresbericht 2024 der WPK . . .

Die WPK hat ihren Jahresbericht 2024 veröffentlicht. Weitere . . . ... [weiterlesen]

Archiv