KfQ: Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG ergänzt

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 31. Januar 2019

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihren „Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG“ ergänzt. Es wird nunmehr ausdrücklich klargestellt, dass Prüfungen von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit nicht Gegenstand der Qualitätskontrolle sind.

Weitere Informationen: KfQ: Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG ergänzt

Quelle: www.datev.de

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