Klarstellungen im IESBA Code of Ethics zur "kritischen Grundhaltung" und zum "pflichtgemäßen Ermessen" begrüßt

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 1. August 2017

Die WPK begrüßt in ihrer Stellungnahme vom 24. Juli 2017 zum IESBA Exposure Draft „Kritische Grundhaltung und pflichtgemäßes Ermessen“ das Ziel des IESBA, beide Themenbereiche im Code of Ethics klarer auszugestalten und dadurch zu einer besseren Verständlichkeit beizutragen.

Weitere Informationen: Klarstellungen im IESBA Code of Ethics zur "kritischen Grundhaltung" und zum "pflichtgemäßen Ermessen" begrüßt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Jahresbericht 2024 – Kommission für Qualitätskontrolle . . . ...

Ende 2024 waren 2.623 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen . . . ... [weiterlesen]

DStV zum Koalitionsvertrag: Reform des Statusfeststellungsverfahrens . . .

Das Statusfeststellungsverfahren bei der Dt. Rentenversicherung soll Klarheit schaffen, ob . . . ... [weiterlesen]

Archiv