Klarstellungen im IESBA Code of Ethics zur "kritischen Grundhaltung" und zum "pflichtgemäßen Ermessen" begrüßt

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 1. August 2017

Die WPK begrüßt in ihrer Stellungnahme vom 24. Juli 2017 zum IESBA Exposure Draft „Kritische Grundhaltung und pflichtgemäßes Ermessen“ das Ziel des IESBA, beide Themenbereiche im Code of Ethics klarer auszugestalten und dadurch zu einer besseren Verständlichkeit beizutragen.

Weitere Informationen: Klarstellungen im IESBA Code of Ethics zur "kritischen Grundhaltung" und zum "pflichtgemäßen Ermessen" begrüßt

Quelle: www.datev.de

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