Neue Anforderungen an die Offenlegung von Abschlüssen nach BilRUG

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 14. August 2017

Die WPK hat einen Praxishinweis zu den neuen Anforderungen an die Offenlegung von Abschlüssen nach BilRUG veröffentlicht und weist dabei auch auf die Rechtsfolgen bei verspäteter Offenlegung hin.

Weitere Informationen: Neue Anforderungen an die Offenlegung von Abschlüssen nach BilRUG

Quelle: www.datev.de

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