Neue Anforderungen an die Offenlegung von Abschlüssen nach BilRUG
Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 14. August 2017
Die WPK hat einen Praxishinweis zu den neuen Anforderungen an die Offenlegung von Abschlüssen nach BilRUG veröffentlicht und weist dabei auch auf die Rechtsfolgen bei verspäteter Offenlegung hin.
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Quelle: www.datev.de