Praxishinweis zur Abschlussprüfung

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 12. September 2018

Zur Verbesserung der Prüfungsqualität sichtet die WPK stichprobenweise die von den prüfungspflichtigen Unternehmen im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahres- und Konzernabschlüsse und gibt dazu Praxishinweise zu den daraus im Jahr 2017 getroffenen Feststellungen.

Weitere Informationen: Praxishinweis zur Abschlussprüfung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Nachbarschutz nur an der eigenen Grundstücksgrenze . . .

Das VG Regensburg hat einen Eilantrag eines Nachbarn abgelehnt, der . . . ... [weiterlesen]

Offenbarungspflicht eines Auto-Verkäufers für ungewöhnliche Reparaturen . . .

Worüber muss ein Auto-Verkäufer beim Gebrauchtwagenkauf aufklären? Das Landgericht Lübeck . . . ... [weiterlesen]

Archiv