Praxishinweis zur Abschlussprüfung

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 12. September 2018

Zur Verbesserung der Prüfungsqualität sichtet die WPK stichprobenweise die von den prüfungspflichtigen Unternehmen im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahres- und Konzernabschlüsse und gibt dazu Praxishinweise zu den daraus im Jahr 2017 getroffenen Feststellungen.

Weitere Informationen: Praxishinweis zur Abschlussprüfung

Quelle: www.datev.de

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