Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse in Sachsen-Anhalt
Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 6. Juli 2018
Der WPK ist es gelungen, eine Regelung in den Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes der Landesregierung Sachsen-Anhalt einzufügen, die es dem Rechnungsprüfungsamt künftig ausdrücklich ermöglicht, einen Wirtschaftsprüfer für die Prüfung von Jahresabschluss und Gesamtabschluss hinzuzuziehen.
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Quelle: www.datev.de