Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse in Sachsen-Anhalt

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 6. Juli 2018

Der WPK ist es gelungen, eine Regelung in den Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes der Landesregierung Sachsen-Anhalt einzufügen, die es dem Rechnungsprüfungsamt künftig ausdrücklich ermöglicht, einen Wirtschaftsprüfer für die Prüfung von Jahresabschluss und Gesamtabschluss hinzuzuziehen.

Weitere Informationen: Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse in Sachsen-Anhalt

Quelle: www.datev.de

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