Soforthilfen für kleine Unternehmen

Kategorie: Wirtschaft | 27. März 2020

Die Corona-Krise trifft kleine Unternehmen und Selbständige besonders stark. Liquiditätsschwierigkeiten und teilweise existenzielle Bedrohung der Betriebe sind die Folge. Der Staat hat nun Soforthilfen beschlossen, um Betroffene zu unterstützen. Wie diese aussehen und wer darauf Anspruch hat, erläutert der DIHK.

Weitere Informationen: Soforthilfen für kleine Unternehmen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Publikation des IESBA zur Beteiligung von . . . ...

Das IESBA hat am 31.07.2025 einen sog. Staff Alert zu . . . ... [weiterlesen]

Freiwilliger Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandard für KMU (VSME): EU-Kommission . . . ...

Die EU-Kommission hat am 30.07.2025 eine Empfehlung für einen freiwilligen . . . ... [weiterlesen]

Archiv