Stellungnahme zur geplanten Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen – "DAC VI"
Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 8. Februar 2018
Die Wirtschaftsprüferkammer, die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), haben zur geplanten Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen („DAC VI“) gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen Stellung genommen.
Weitere Informationen: Stellungnahme zur geplanten Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen – "DAC VI"
Quelle: www.datev.de