Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr – Rechtslage bei WP/vBP und deren Berufsgesellschaften

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 5. Juli 2017

Für die Teilnahme von WP/vBP und deren Berufsgesellschaften am elektronischen Rechtsverkehr kommt mangels Rechtsverordnung zur Einrichtung eines „sonstigen bundeseinheitlichen Übermittlungsweges“ derzeit nur die De-Mail in Frage. Darauf weist die WPK hin.

Weitere Informationen: Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr – Rechtslage bei WP/vBP und deren Berufsgesellschaften

Quelle: www.datev.de

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