Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr – Rechtslage bei WP/vBP und deren Berufsgesellschaften
Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 5. Juli 2017
Für die Teilnahme von WP/vBP und deren Berufsgesellschaften am elektronischen Rechtsverkehr kommt mangels Rechtsverordnung zur Einrichtung eines „sonstigen bundeseinheitlichen Übermittlungsweges“ derzeit nur die De-Mail in Frage. Darauf weist die WPK hin.
Weitere Informationen: Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr – Rechtslage bei WP/vBP und deren Berufsgesellschaften
Quelle: www.datev.de