Veröffentlichung geringfügiger Änderungen bei der Pensionsbilanzierung nach IAS 19

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 2. März 2018

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 07.02.2018 geringfügige Änderungen zu IAS 19 (Plan Amendment, Curtailment or Settlement – Amendments to IAS 19) veröffentlicht. Die Änderungen sind ab dem 01.01.2019 verpflichtend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Weitere Informationen: Veröffentlichung geringfügiger Änderungen bei der Pensionsbilanzierung nach IAS 19

Quelle: www.datev.de

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