Voller Schadensersatz wegen Angriff von Polizeihund auf Kater

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 1. März 2017

Das LG Hildesheim hat der Eigentümerin eines Katers wegen der Verletzung durch einen Polizeihund Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen. Die aus der Heilbehandlung des Tieres entstandenen Aufwendungen seien nicht bereits dann unverhältnismäßig, wenn sie dessen Wert erheblich überstiegen (Az. 7 S 144/16).

Weitere Informationen: Voller Schadensersatz wegen Angriff von Polizeihund auf Kater

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden . . . ...

Um die Aktualität des Bestands an steuerlichen BMF-Schreiben zu gewährleisten, wird . . . ... [weiterlesen]

Zinsschranke (§ 4h Einkommensteuergesetz (EStG) – . . . ...

Das BMF veröffentlicht ein Schreiben zur Zinsschranke (§ 4h EStG; . . . ... [weiterlesen]

Archiv