WP/vBP können jetzt mehr Prüfungsberichte elektronisch einreichen

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 14. November 2017

Seit Anfang November 2017 bietet die BaFin Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern die Möglichkeit, Sonderprüfungsberichte nach § 44 KWG, Einlagensicherungsprüfungsberichte nach § 53 EinSiG und Einreichungen nach § 27 PrüfbV über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Fachverfahren) als PDF-Datei elektronisch einzureichen. Darauf weist die WPK hin.

Weitere Informationen: WP/vBP können jetzt mehr Prüfungsberichte elektronisch einreichen

Quelle: www.datev.de

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