30 Prozent auf (fast) alles

Kategorie: Recht | 23. Mai 2018

Ein Möbelmarkt darf lt. OLG Köln nicht damit werben, er gewähre 30 Prozent Rabatt auf fast alles, wenn in einer Anmerkung zu der Werbung die Produkte von 40 Herstellern von dem Rabatt ausgenommen sind (Az. 6 U 153/17).

Weitere Informationen: 30 Prozent auf (fast) alles

Quelle: www.datev.de

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