59 Prozent der Unternehmen setzen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung um
Kategorie: Steuern und Recht | 19. April 2023
Ob per Stechuhr, Excel-Tabelle oder App: Seit September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsbeginn und -ende, Dauer der Arbeitszeit sowie Überstunden ihrer Beschäftigten zu erfassen. Bislang hat aber lt. Bitkom erst etwas mehr als jedes zweite Unternehmen den entsprechenden Beschluss des Bundesarbeitsgerichts umgesetzt.
Quelle: www.datev.de