74,99 t statt 66,99 t – Deutsche Flugsicherung durfte bei der Berechnung von An- und Abfluggebühren das höchste zulässige Starthöchstgewicht heranziehen

Kategorie: Recht | 21. September 2017

Das VG Darmstadt hat eine Klage der Fluggesellschaft Ryanair DAC überwiegend abgewiesen, mit der die Fluggesellschaft eine teilweise Aufhebung von insgesamt 24 Gebührenbescheiden über Kosten für Dienstleistungen der Flugsicherung im An- und Abflugbereich erreichen wollte (Az. 7 K 479/14).

Weitere Informationen: 74,99 t statt 66,99 t – Deutsche Flugsicherung durfte bei der Berechnung von An- und Abfluggebühren das höchste zulässige Starthöchstgewicht heranziehen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

DStV zeigt klare Kante: EU-Mittel für . . . ...

In seiner Stellungnahme zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) fordert der DStV . . . ... [weiterlesen]

WPK: Bericht über die Sitzung am . . . ...

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv