74,99 t statt 66,99 t – Deutsche Flugsicherung durfte bei der Berechnung von An- und Abfluggebühren das höchste zulässige Starthöchstgewicht heranziehen

Kategorie: Recht | 21. September 2017

Das VG Darmstadt hat eine Klage der Fluggesellschaft Ryanair DAC überwiegend abgewiesen, mit der die Fluggesellschaft eine teilweise Aufhebung von insgesamt 24 Gebührenbescheiden über Kosten für Dienstleistungen der Flugsicherung im An- und Abflugbereich erreichen wollte (Az. 7 K 479/14).

Weitere Informationen: 74,99 t statt 66,99 t – Deutsche Flugsicherung durfte bei der Berechnung von An- und Abfluggebühren das höchste zulässige Starthöchstgewicht heranziehen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hat im Rahmen . . . ...

Das ArbG Aachen hat entschieden, dass ein schwerbehinderter Arbeitnehmer Anspruch . . . ... [weiterlesen]

Stellungnahme zur Konsultation des IAASB zu . . . ...

Die WPK hat im Rahmen der Konsultation des IAASB zu . . . ... [weiterlesen]

Archiv