Abbrucharbeiten am Feuerwehrgerätehaus können im Einzelfall Feuerwehrdienst sein
Kategorie: Recht | 21. Juli 2017
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Anspruch eines Arbeitgebers auf Ersatz von Lohnfortzahlungen gegen die Gemeinde wegen der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers bejaht, der als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr an Abrissarbeiten am Feuerwehrgerätehaus teilnahm (Az. 5 A 911/16).
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Quelle: www.datev.de