Abfälle müssen von Wohnhäusern im Außenbereich zu einem Sammelplatz gebracht werden
Kategorie: Steuern und Recht | 7. Mai 2025
Das VG Koblenz hat zwei Klagen gegen die Änderung des Abfallabfuhrservice durch den Abfallentsorger im Rhein-Hunsrück-Kreis abgewiesen (Az. 4 K 1106/24.KO, 4 K 1117/24.KO).
Quelle: www.datev.de