Abgasskandal: Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises erfordert Irrtum
Kategorie: Recht | 6. Februar 2020
Für eine Haftung der Volkswagen AG auf Erstattung des vom Käufer gezahlten Kaufpreises bei einem vom sog. Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs ist es erforderlich, dass sich der Käufer über den Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung und die möglichen Konsequenzen für die Typenzulassung irrt. So das OLG Hamm (Az. 13 U 53/18).
Weitere Informationen: Abgasskandal: Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises erfordert Irrtum
Quelle: www.datev.de