Abgeltungszahlung für Versorgungsbezüge an NATO-Mitarbeiter ist Arbeitslohn
Kategorie: Steuern und Recht | 17. Juli 2023
Das FG Münster hat entschieden, dass eine Einmalzahlung zur Abgeltung von Versorgungsbezügen der NATO an einen ehemaligen Angestellten zu steuerpflichtigen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit führt (Az. 14 K 3421/20 E).
Quelle: www.datev.de