Abgrenzung zwischen Mini-Bullterrier und Standard Bullterrier nicht nur nach der Widerristhöhe

Kategorie: Recht | 18. Februar 2020

Hunde der Rasse „Miniatur Bullterrier“, die im Unterschied zu Standard Bullterriern nicht als gefährliche Hunde im Sinne des Landeshundegesetzes gelten, sind von diesen in erster Linie anhand der Widerristhöhe und ergänzend anhand weiterer Kriterien abzugrenzen. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 5 A 3227/17 und 5 A 1631/18).

Weitere Informationen: Abgrenzung zwischen Mini-Bullterrier und Standard Bullterrier nicht nur nach der Widerristhöhe

Quelle: www.datev.de

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