Ablaufhemmung rückwirkend erlassener Bescheinigungen nach § 4 Nr. 20 und Nr. 21 UStG

Kategorie: Steuern | 19. Juli 2018

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 01.10.2010, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 18.05.2018 geändert worden ist, wurde erneut geändert (Az. III C 3 – S-7179 / 08 / 10005 :001).

Weitere Informationen: Ablaufhemmung rückwirkend erlassener Bescheinigungen nach § 4 Nr. 20 und Nr. 21 UStG

Quelle: www.datev.de

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