Ablehnung der Maskenpflicht kann Kündigung eines Lehrers rechtfertigen

Kategorie: Steuern und Recht | 8. Oktober 2021

Das LAG Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche Kündigung eines brandenburgischen Lehrers, der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ablehnte, für wirksam erachtet und die Kündigungsschutzklage unter Abänderung der arbeitsgerichtlichen Entscheidung abgewiesen (Az. 10 Sa 867/21).

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Quelle: www.datev.de

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