Abrechenbarkeit vertragsärztlicher Leistungen über das sog. Ersatzverfahren nur in wenigen Ausnahmefällen
Kategorie: Recht | 21. August 2017
Laut SG Stuttgart besteht lediglich in wenigen, bundesmantelvertraglich normierten Fällen die Möglichkeit der Abrechenbarkeit vertragsärztlicher Leistungen über das sog. Ersatzverfahren statt über die Krankenversichertenkarte (Az. S 20 KA 5439/14).
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Quelle: www.datev.de