Abrechenbarkeit vertragsärztlicher Leistungen über das sog. Ersatzverfahren nur in wenigen Ausnahmefällen

Kategorie: Recht | 21. August 2017

Laut SG Stuttgart besteht lediglich in wenigen, bundesmantelvertraglich normierten Fällen die Möglichkeit der Abrechenbarkeit vertragsärztlicher Leistungen über das sog. Ersatzverfahren statt über die Krankenversichertenkarte (Az. S 20 KA 5439/14).

Weitere Informationen: Abrechenbarkeit vertragsärztlicher Leistungen über das sog. Ersatzverfahren nur in wenigen Ausnahmefällen

Quelle: www.datev.de

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