Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre für Kommunalwahlen verfassungsgemäß

Kategorie: Recht | 27. Juli 2017

Der VGH Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre für Kommunalwahlen in Baden-Württemberg nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, insbesondere weder Bestimmungen des Grundgesetzes noch der Landesverfassung verletzt. Die Gemeinderatswahl 2014 in Heidelberg sei daher gültig (Az. 1 S 1240/16).

Weitere Informationen: Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre für Kommunalwahlen verfassungsgemäß

Quelle: www.datev.de

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