Abtretungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Fluglinie unwirksam

Kategorie: Recht | 20. September 2018

Das LG Nürnberg-Fürth entschied, dass Fluggäste ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlungen wegen verspäteter Flüge auch dann an professionelle Firmen abtreten dürfen, wenn solche Abtretungen in den AGB der Fluglinie verboten werden (Az. 5 S 8340/17).

Weitere Informationen: Abtretungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Fluglinie unwirksam

Quelle: www.datev.de

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