Abweisung einer Kündigungsschutzklage und von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der sog. VW-Dieselaffäre
Kategorie: Recht | 26. November 2019
Das ArbG Braunschweig hielt die fristlose Kündigung einer Führungskraft im Management der VW AG für rechtmäßig, der eine Festplatte vernichtet hatte. Insbesondere aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs mit der drohenden Aufdeckung des Diesel-Skandals bestehe der dringende Verdacht, dass sich auf der Festplatte erhebliche Daten befunden haben könnten (Az. 8 Ca 335/18).
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Quelle: www.datev.de